Vergütung
Mein Honorar für eine erste mündliche Beratung beträgt 60,00 EUR für eine halbe Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.
Eine weitere Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder mittels Honorarvereinbarung.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werde ich mich im Falle eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um eine Kostenübernahme zu klären.
Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997.