Ärztliche Befunde
Aktuelle Berichte aller behandelnden Fachärzte, Entlassungsberichte aus Klinik und Reha, Medikamentenplan.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können, sichert die Erwerbsminderungsrente Ihr Einkommen. Viele Anträge werden zunächst abgelehnt – oft zu Unrecht. Ich begleite Sie vom Antrag über den Widerspruch bis zur Klage vor dem Sozialgericht Hannover.
Entscheidend ist Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht in Ihrem bisherigen Beruf: Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. Bei drei bis unter sechs Stunden besteht teilweise Erwerbsminderung mit einer halben Rente – es sei denn, ein passender Teilzeitarbeitsplatz ist nicht zu finden.
Hinzu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen: in der Regel fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Ausnahmen gelten unter anderem nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und in den ersten Jahren nach der Ausbildung. Die Rente wird meist zunächst befristet bewilligt und berechnet, als hätten Sie bis kurz vor die Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Bei Beginn vor 65 fallen Abschläge von bis zu 10,8 Prozent an.
Aktuelle Berichte aller behandelnden Fachärzte, Entlassungsberichte aus Klinik und Reha, Medikamentenplan.
Für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen: Sind die Pflichtbeitragszeiten der letzten fünf Jahre vollständig erfasst?
Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid, Gutachten der Rentenversicherung, Reha-Bescheide, Bescheide zur Schwerbehinderung.
Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, Krankschreibungen – für die Frage, was Sie noch leisten können.
Widerspruch: Gegen einen Ablehnungsbescheid haben Sie einen Monat Zeit. Legen Sie fristwahrend Widerspruch ein, die Begründung mit neuen Befunden kann nachgereicht werden.
Klage: Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht möglich. Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei.
Überprüfung: Auch ein bestandskräftiger Bescheid kann nach § 44 SGB X überprüft werden, wenn er rechtswidrig war.
Hinzuverdienst: Neben einer Erwerbsminderungsrente dürfen Sie in Grenzen arbeiten. Die jährlich angepasste Grenze liegt bei voller Erwerbsminderung bei rund 20.000 Euro im Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung deutlich höher (Stand 2026). Wer sie überschreitet, riskiert Kürzung oder Wegfall der Rente.
Wir besprechen Ihre gesundheitliche Situation, prüfen Bescheid, Gutachten und Versicherungsverlauf.
Welche Befunde fehlen, welche Ärzte sollten Stellung nehmen, ist Reha oder Rente der richtige Weg – und wann der Antrag gestellt wird.
Ich formuliere Antrag, Widerspruch oder Überprüfungsantrag und übernehme den Schriftwechsel mit der Rentenversicherung.
Vor dem Sozial- und Landessozialgericht vertrete ich Sie bis zum Urteil oder Vergleich.
Kosten: nach Honorarvereinbarung oder RVG. Bei Widerspruch und Klage kläre ich die Übernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Mehr zur Vergütung
Weitere Leistungen: Witwen- und Hinterbliebenenrente · Kontenklärung · Rentenbescheid prüfen
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Rufen Sie zeitnah an – wir sichern die Frist und prüfen gemeinsam Ihre Chancen.