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Erwerbsminderung & Unfallrente

Erwerbsminderungsrente in Hannover: Antrag, Ablehnung, Widerspruch

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können, sichert die Erwerbsminderungsrente Ihr Einkommen. Viele Anträge werden zunächst abgelehnt – oft zu Unrecht. Ich begleite Sie vom Antrag über den Widerspruch bis zur Klage vor dem Sozialgericht Hannover.

Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Entscheidend ist Ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht in Ihrem bisherigen Beruf: Wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert. Bei drei bis unter sechs Stunden besteht teilweise Erwerbsminderung mit einer halben Rente – es sei denn, ein passender Teilzeitarbeitsplatz ist nicht zu finden.

Hinzu kommen versicherungsrechtliche Voraussetzungen: in der Regel fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Ausnahmen gelten unter anderem nach Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und in den ersten Jahren nach der Ausbildung. Die Rente wird meist zunächst befristet bewilligt und berechnet, als hätten Sie bis kurz vor die Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Bei Beginn vor 65 fallen Abschläge von bis zu 10,8 Prozent an.

Ablehnungsgründe

Warum Anträge scheitern – und was dagegen hilft

  • Gutachten: Der sozialmedizinische Dienst stuft das Leistungsvermögen höher ein als Ihre behandelnden Ärzte. Häufigste Ursache: Befunde fehlen oder beschreiben nur Diagnosen, nicht die konkreten Einschränkungen im Alltag.
  • Reha vor Rente: Die Rentenversicherung prüft zuerst, ob eine Rehabilitation die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen kann. Ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden.
  • Versicherungsverlauf: Die drei Pflichtbeitragsjahre in den letzten fünf Jahren sind nicht erfüllt, weil Zeiten im Konto fehlen – eine Kontenklärung schafft hier oft Abhilfe.
  • Mitwirkung: Untersuchungstermine oder Fragebögen wurden versäumt.
Unterlagen

Welche Unterlagen wichtig sind

Ärztliche Befunde

Aktuelle Berichte aller behandelnden Fachärzte, Entlassungsberichte aus Klinik und Reha, Medikamentenplan.

Versicherungsverlauf

Für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen: Sind die Pflichtbeitragszeiten der letzten fünf Jahre vollständig erfasst?

Bescheide

Ablehnungs- oder Bewilligungsbescheid, Gutachten der Rentenversicherung, Reha-Bescheide, Bescheide zur Schwerbehinderung.

Beruf und Tätigkeit

Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, Krankschreibungen – für die Frage, was Sie noch leisten können.

Verfahren und Fristen

Widerspruch, Klage, Hinzuverdienst

Widerspruch: Gegen einen Ablehnungsbescheid haben Sie einen Monat Zeit. Legen Sie fristwahrend Widerspruch ein, die Begründung mit neuen Befunden kann nachgereicht werden.

Klage: Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht möglich. Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei.

Überprüfung: Auch ein bestandskräftiger Bescheid kann nach § 44 SGB X überprüft werden, wenn er rechtswidrig war.

Hinzuverdienst: Neben einer Erwerbsminderungsrente dürfen Sie in Grenzen arbeiten. Die jährlich angepasste Grenze liegt bei voller Erwerbsminderung bei rund 20.000 Euro im Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung deutlich höher (Stand 2026). Wer sie überschreitet, riskiert Kürzung oder Wegfall der Rente.

Ablauf

So begleite ich Ihr Verfahren

01

Erstgespräch und Aktenanalyse

Wir besprechen Ihre gesundheitliche Situation, prüfen Bescheid, Gutachten und Versicherungsverlauf.

02

Strategie

Welche Befunde fehlen, welche Ärzte sollten Stellung nehmen, ist Reha oder Rente der richtige Weg – und wann der Antrag gestellt wird.

03

Antrag oder Widerspruch

Ich formuliere Antrag, Widerspruch oder Überprüfungsantrag und übernehme den Schriftwechsel mit der Rentenversicherung.

04

Klage

Vor dem Sozial- und Landessozialgericht vertrete ich Sie bis zum Urteil oder Vergleich.

Kosten: nach Honorarvereinbarung oder RVG. Bei Widerspruch und Klage kläre ich die Übernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Mehr zur Vergütung

Häufige Fragen

Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Es gilt der Grundsatz Reha vor Rente: Die Rentenversicherung prüft zuerst, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation Ihre Erwerbsfähigkeit wiederherstellen kann. Ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgedeutet werden, wenn die Reha keinen Erfolg bringt. Ob Sie direkt Rente beantragen sollten oder zunächst Reha, hängt von Ihren Befunden ab – das besprechen wir im Erstgespräch.

Über einen Antrag entscheidet die Rentenversicherung meist innerhalb einiger Monate, abhängig von den Gutachten. Ein Widerspruchsverfahren dauert erfahrungsgemäß drei bis sechs Monate, ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht häufig ein bis zwei Jahre. Wird die Rente bewilligt, erhalten Sie sie rückwirkend ab dem Zeitpunkt, ab dem die Voraussetzungen vorlagen.

Nein, beides sind getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Maßstäben. Der Grad der Behinderung sagt nichts darüber aus, wie viele Stunden Sie arbeiten können, und umgekehrt. Beides kann sich aber lohnen: Ab einem Grad der Behinderung von 50 steht Ihnen eine eigene Altersrente für schwerbehinderte Menschen offen. Ich berate Sie zu beiden Wegen.

Ja, innerhalb der Hinzuverdienstgrenze. Bei voller Erwerbsminderung dürfen Sie derzeit rund 20.000 Euro im Jahr hinzuverdienen, bei teilweiser Erwerbsminderung deutlich mehr; die Grenze wird jährlich angepasst. Wichtig ist, dass der Umfang der Tätigkeit nicht Ihrem festgestellten Leistungsvermögen widerspricht. Vor einer Aufnahme von Arbeit sollten Sie das prüfen lassen.

Weitere Leistungen: Witwen- und Hinterbliebenenrente · Kontenklärung · Rentenbescheid prüfen

Terminvereinbarung

Antrag abgelehnt? Lassen Sie den Bescheid prüfen.

Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat. Rufen Sie zeitnah an – wir sichern die Frist und prüfen gemeinsam Ihre Chancen.