Urkunden
Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, bei Waisenrente Geburtsurkunden und Ausbildungsnachweise der Kinder.
Nach einem Todesfall müssen Hinterbliebene in kurzer Zeit viele Entscheidungen treffen – auch finanzielle. Ich prüfe, welche Rente Ihnen zusteht, ob die Einkommensanrechnung stimmt und ob neben der Rentenversicherung auch die Unfallversicherung leisten muss. Ruhig, verständlich und mit Blick auf die Fristen.
Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente, die der verstorbene Partner bezogen hat oder bezogen hätte. Voraussetzung ist, dass Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben (derzeit rund 46 Jahre, die Grenze steigt bis 2029 auf 47), erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Partner vor 1962 geboren ist, gilt noch das alte Recht mit 60 Prozent.
Die kleine Witwenrente von 25 Prozent gibt es ohne diese Voraussetzungen, nach neuem Recht aber nur für 24 Monate. Im Sterbevierteljahr, den ersten drei Monaten nach dem Tod, wird die Rente in voller Höhe der Versichertenrente und ohne Einkommensanrechnung gezahlt.
Waisenrente erhalten Kinder bis 18, in Ausbildung oder Studium bis 27: 10 Prozent als Halbwaise, 20 Prozent als Vollwaise. War der Tod Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, leistet zusätzlich die gesetzliche Unfallversicherung.
Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, soweit es einen Freibetrag übersteigt – 40 Prozent des übersteigenden Nettobetrags werden abgezogen. Der Freibetrag liegt derzeit bei gut 1.000 Euro netto im Monat und erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind. Nach neuem Recht zählen auch Vermögenseinkommen, etwa Mieten oder Kapitalerträge, nach altem Recht nicht.
Sterbeurkunde, Heiratsurkunde, bei Waisenrente Geburtsurkunden und Ausbildungsnachweise der Kinder.
Rentenbescheid oder Versicherungsverlauf – die Basis, aus der Ihre Rente abgeleitet wird und die oft selbst Fehler enthält.
Gehaltsabrechnungen, eigene Rentenbescheide, Einkünfte aus Vermietung oder Kapital für die Einkommensanrechnung.
Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid, Mitteilungen über Neuberechnungen, Schreiben der Berufsgenossenschaft.
Antrag: Stellen Sie den Antrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Todesfall, wird die Rente rückwirkend ab dem Todestag gezahlt. Bei späterem Antrag gibt es höchstens zwölf Monate rückwirkend.
Sterbevierteljahr: Bezog der Verstorbene bereits Rente, können Sie innerhalb von 30 Tagen über den Rentenservice der Deutschen Post einen Vorschuss für die ersten drei Monate beantragen.
Widerspruch: Gegen jeden Bescheid, auch gegen Neuberechnungen wegen Einkommensanrechnung, haben Sie einen Monat Zeit. Danach bleibt der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X.
Unfallversicherung: Bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit meldet in der Regel der Arbeitgeber oder die Klinik den Fall – prüfen Sie, ob das geschehen ist.
Wir klären, welche Renten in Frage kommen – Renten- und Unfallversicherung, großes oder kleines Recht, altes oder neues Recht.
Ich unterstütze Sie bei Antragstellung und Unterlagen, damit nichts an Fristen scheitert.
Rentenhöhe, Einkommensanrechnung und die zugrunde liegende Rente des Verstorbenen werden Position für Position geprüft.
Widerspruch, Überprüfungsantrag oder Klage vor dem Sozialgericht – auf Wunsch übernehme ich das komplette Verfahren.
Kosten: nach Honorarvereinbarung oder RVG, Rechtsschutz möglich. Mehr zur Vergütung
Weitere Leistungen: Erwerbsminderungsrente · Rentenbescheid prüfen · Kontenklärung
Gerade nach einem Todesfall sollten Sie Fristen nicht aus dem Blick verlieren. Rufen Sie an – ich kläre mit Ihnen in Ruhe, was zu tun ist.