Rentenbescheid
Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente: der verbindliche Bescheid mit der Rentenberechnung.
Rentenbescheide und Rentenauskünfte sind häufiger fehlerhaft, als viele denken. Ich prüfe Ihre Unterlagen Position für Position, finde fehlende Zeiten und Rechenfehler und setze Korrekturen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung durch – unabhängig, gerichtlich zugelassen und mit Zeit für Ihren Fall.
Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung werden regelmäßig vom Bundesamt für Soziale Sicherung geprüft. Diese Prüfungen zeigen immer wieder, dass Rentenbescheide und Rentenauskünfte fehler- oder lückenhaft sind – und Versicherte deshalb eine zu geringe Rente erhalten.
Die Rentenversicherung rechnet mit dem, was in Ihrem Versicherungskonto steht. Fehlt dort eine Ausbildungszeit, eine Kindererziehungszeit oder ein Beitragsmonat, fällt das niemandem auf. Über eine Rentenlaufzeit von 20 Jahren und mehr summieren sich auch kleine Fehler zu spürbaren Beträgen.
Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente: der verbindliche Bescheid mit der Rentenberechnung.
Die jährliche Renteninformation und die ausführliche Rentenauskunft, die ab 55 alle drei Jahre kommt.
Das Konto mit allen erfassten Zeiten – die Grundlage jeder Berechnung und der häufigste Ort für Lücken.
Zeugnisse, Arbeitsverträge, Geburtsurkunden, Bescheide der Arbeitsagentur oder Krankenkasse zum Abgleich.
Innerhalb eines Monats nach Zugang eines Rentenbescheids können Sie Widerspruch einlegen. Diese Frist sollten Sie nutzen, wenn Ihnen etwas auffällt – auch vorsorglich, die Begründung kann nachgereicht werden.
Nach Ablauf der Frist ist der Bescheid nicht endgültig: Mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X kann jeder Bescheid jederzeit auf Rechtswidrigkeit geprüft werden. Zu wenig gezahlte Rente wird dann für bis zu vier Jahre rückwirkend nachgezahlt.
Rentenauskünfte und Versicherungsverläufe unterliegen keiner Frist. Fehlende Zeiten lassen sich jederzeit über eine Kontenklärung nachtragen – je früher, desto leichter sind Nachweise zu beschaffen.
Sie rufen an, wir vereinbaren einen Termin. Sie bringen Bescheid, Versicherungsverlauf und Ihre Nachweise mit.
Ich prüfe jede Position mit spezieller Software und gleiche das Versicherungskonto mit Ihrem tatsächlichen Lebenslauf ab.
Sie erfahren, welche Zeiten fehlen, was falsch berechnet ist und welcher Betrag für Sie realistisch erreichbar ist.
Auf Wunsch übernehme ich Kontenklärung, Widerspruch oder Überprüfungsantrag – und vertrete Sie vor dem Sozialgericht.
Kosten: nach Honorarvereinbarung oder RVG, Rechtsschutz möglich. Mehr zur Vergütung
Weitere Leistungen: Kontenklärung · Erwerbsminderungsrente · Renteneintritt planen
Bringen Sie Bescheid und Versicherungsverlauf mit – im Erstgespräch sehen wir gemeinsam, wo es sich lohnt, genauer hinzuschauen.