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Rentenbescheid & Rentenauskunft

Rentenbescheid prüfen lassen in Hannover

Rentenbescheide und Rentenauskünfte sind häufiger fehlerhaft, als viele denken. Ich prüfe Ihre Unterlagen Position für Position, finde fehlende Zeiten und Rechenfehler und setze Korrekturen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung durch – unabhängig, gerichtlich zugelassen und mit Zeit für Ihren Fall.

Warum prüfen

Warum sich die Prüfung lohnt

Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung werden regelmäßig vom Bundesamt für Soziale Sicherung geprüft. Diese Prüfungen zeigen immer wieder, dass Rentenbescheide und Rentenauskünfte fehler- oder lückenhaft sind – und Versicherte deshalb eine zu geringe Rente erhalten.

Die Rentenversicherung rechnet mit dem, was in Ihrem Versicherungskonto steht. Fehlt dort eine Ausbildungszeit, eine Kindererziehungszeit oder ein Beitragsmonat, fällt das niemandem auf. Über eine Rentenlaufzeit von 20 Jahren und mehr summieren sich auch kleine Fehler zu spürbaren Beträgen.

Typische Fehler

Was in Bescheiden häufig fehlt oder falsch ist

  • Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten fehlen oder sind dem falschen Elternteil zugeordnet.
  • Schul-, Ausbildungs- und Studienzeiten sind nicht als Anrechnungszeiten erfasst.
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit sind falsch eingeordnet, etwa Arbeitslosengeld als Arbeitslosenhilfe.
  • Krankheits- und Rehabilitationszeiten sind lückenhaft.
  • Entgelte und Beitragsmonate stimmen nicht mit den tatsächlichen Beschäftigungen überein, auch bei Auslandszeiten.
  • Beitragsfreie Zeiten sind in der Gesamtleistungsbewertung zu niedrig bewertet.
  • Zu- und Abschläge für den Rentenbeginn sind falsch berechnet.
Unterlagen

Welche Unterlagen ich prüfe

Rentenbescheid

Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente: der verbindliche Bescheid mit der Rentenberechnung.

Rentenauskunft & Renteninformation

Die jährliche Renteninformation und die ausführliche Rentenauskunft, die ab 55 alle drei Jahre kommt.

Versicherungsverlauf

Das Konto mit allen erfassten Zeiten – die Grundlage jeder Berechnung und der häufigste Ort für Lücken.

Ihre Nachweise

Zeugnisse, Arbeitsverträge, Geburtsurkunden, Bescheide der Arbeitsagentur oder Krankenkasse zum Abgleich.

Fristen

Widerspruch oder Überprüfungsantrag – welche Frist gilt?

Innerhalb eines Monats nach Zugang eines Rentenbescheids können Sie Widerspruch einlegen. Diese Frist sollten Sie nutzen, wenn Ihnen etwas auffällt – auch vorsorglich, die Begründung kann nachgereicht werden.

Nach Ablauf der Frist ist der Bescheid nicht endgültig: Mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X kann jeder Bescheid jederzeit auf Rechtswidrigkeit geprüft werden. Zu wenig gezahlte Rente wird dann für bis zu vier Jahre rückwirkend nachgezahlt.

Rentenauskünfte und Versicherungsverläufe unterliegen keiner Frist. Fehlende Zeiten lassen sich jederzeit über eine Kontenklärung nachtragen – je früher, desto leichter sind Nachweise zu beschaffen.

Ablauf

So läuft die Prüfung ab

01

Termin und Unterlagen

Sie rufen an, wir vereinbaren einen Termin. Sie bringen Bescheid, Versicherungsverlauf und Ihre Nachweise mit.

02

Prüfung

Ich prüfe jede Position mit spezieller Software und gleiche das Versicherungskonto mit Ihrem tatsächlichen Lebenslauf ab.

03

Ergebnis

Sie erfahren, welche Zeiten fehlen, was falsch berechnet ist und welcher Betrag für Sie realistisch erreichbar ist.

04

Durchsetzung

Auf Wunsch übernehme ich Kontenklärung, Widerspruch oder Überprüfungsantrag – und vertrete Sie vor dem Sozialgericht.

Kosten: nach Honorarvereinbarung oder RVG, Rechtsschutz möglich. Mehr zur Vergütung

Häufige Fragen

Fragen zur Prüfung von Rentenbescheiden

Ja. Die Widerspruchsfrist von einem Monat gilt nur für den Widerspruch. Danach bleibt der Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X: Stellt sich heraus, dass der Bescheid rechtswidrig war, muss die Rentenversicherung ihn zurücknehmen und zu wenig gezahlte Rente für bis zu vier Jahre rückwirkend nachzahlen. Für Rentenauskünfte und den Versicherungsverlauf gibt es ohnehin keine Frist.

Die Rentenversicherung berechnet korrekt, was in Ihrem Versicherungskonto steht. Fehlt dort eine Zeit, ein Nachweis oder eine Einordnung, fließt sie nicht in die Rente ein – und niemand sucht danach. Genau das ist der Ansatz der unabhängigen Prüfung: Ich gleiche Ihr Konto mit Ihrem tatsächlichen Lebenslauf ab und mache die Lücken sichtbar.

Die Vergütung erfolgt nach Honorarvereinbarung oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Erstgespräch klären wir den voraussichtlichen Aufwand für Ihren Fall. Sind Sie rechtsschutzversichert, kläre ich die Kostenübernahme für ein Widerspruchs- oder Klageverfahren mit Ihrer Versicherung. Beratungshonorare sind in der Regel steuerlich absetzbar. Details finden Sie auf der Seite Vergütung.

Gerade dann. Ein fehlender Beitragsmonat oder eine falsch bewertete Anrechnungszeit wirkt sich über die gesamte Rentenlaufzeit aus, oft über 20 Jahre und mehr. Zudem entscheiden fehlende Monate manchmal darüber, ob die Wartezeit für eine vorgezogene Altersrente überhaupt erfüllt ist.

Weitere Leistungen: Kontenklärung · Erwerbsminderungsrente · Renteneintritt planen

Terminvereinbarung

Lassen Sie Ihren Rentenbescheid prüfen.

Bringen Sie Bescheid und Versicherungsverlauf mit – im Erstgespräch sehen wir gemeinsam, wo es sich lohnt, genauer hinzuschauen.