Versicherungszeiten
Mitgliedsbescheinigungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen – für die Fünf-Jahres- und die Neun-Zehntel-Prüfung.
Steigende PKV-Beiträge im Alter sind für viele eine erhebliche Belastung. Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist mit Hürden versehen – aber häufiger möglich, als die pauschale Aussage „ab 55 geht nichts mehr“ vermuten lässt. Ich prüfe unabhängig und ohne Produktinteresse, ob und wie eine Rückkehr für Sie in Frage kommt.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung: Hinein kommt nur, wer versicherungspflichtig wird oder eine Familienversicherung nutzen kann. Für Angestellte entsteht Versicherungspflicht, wenn das Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt (2026 rund 77.000 Euro). Selbstständige sind nie versicherungspflichtig.
Die größte Hürde ist die Altersgrenze von 55 Jahren: Wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und in dieser Zeit mindestens zweieinhalb Jahre versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war, bleibt von der Versicherungspflicht ausgeschlossen – auch wenn später die Voraussetzungen eintreten.
Mitgliedsbescheinigungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen – für die Fünf-Jahres- und die Neun-Zehntel-Prüfung.
Aktueller Tarif, Beitragsentwicklung, Alterungsrückstellungen – für den Vergleich mit den Alternativen.
Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Rentenauskünfte – entscheidend für Versicherungspflicht und Familienversicherung.
Der Verlauf der Rentenversicherung – für die Krankenversicherung der Rentner und die Gutschrift von Kindererziehungszeiten.
Fast jeder Weg braucht Zeit: Vorversicherungszeiten müssen erfüllt, Arbeitsverhältnisse angepasst, Fristen eingehalten werden. Wer die Rückkehr erst mit dem Rentenantrag prüft, hat die meisten Optionen bereits verloren. Sinnvoll ist eine Prüfung fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn – und in jedem Fall vor dem 55. Geburtstag.
Wichtig bei einem Wechsel: Die PKV kann bei Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend zum Beginn der Pflicht gekündigt werden, wenn Sie die Kündigung innerhalb von drei Monaten erklären und die Versicherungspflicht nachweisen. Ansprüche aus Alterungsrückstellungen und Zusatztarife sollten vorher bewertet werden.
Alter, Status, Einkommen, Versicherungsverlauf und Familiensituation – daraus ergibt sich, welche Wege überhaupt offen sind.
Beiträge in GKV und PKV werden für Ihren Fall gegenübergestellt, inklusive Krankenversicherung der Rentner und Beitragspflicht auf Betriebsrenten.
Sie erhalten einen konkreten Zeitplan mit den nötigen Schritten, Fristen und Nachweisen.
Auf Wunsch begleite ich Anträge und den Schriftwechsel mit Kranken- und Rentenversicherung.
Ich vermittle keine Versicherungen und erhalte keine Provisionen. Kosten: nach Honorarvereinbarung. Mehr zur Vergütung
Weitere Leistungen: Renteneintritt planen · Kontenklärung · Rentenbescheid prüfen
Je früher die Prüfung, desto mehr Wege stehen offen. Vereinbaren Sie einen Termin, bevor Fristen und Altersgrenzen entscheiden.