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Strategische Rentenberatung

Renteneintritt planen: Rente mit 63, Abschläge, Altersteilzeit, Flexirente

Wann können Sie in Rente gehen, was kostet ein früher Beginn, und welche Stellschrauben gibt es noch? Ich rechne Ihre Rentenanwartschaft für jeden denkbaren Rentenbeginn hoch und zeige mit einer Amortisationsrechnung, welche Variante sich für Sie finanziell und persönlich lohnt.

Rentenarten

Welche Altersrente wann möglich ist

Die Regelaltersrente beginnt für die Jahrgänge ab 1964 mit 67, für ältere Jahrgänge entsprechend früher. Vorher sind drei Wege möglich:

  • Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit: ab 63, mit dauerhaften Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat vor der Regelaltersgrenze – bis zu 14,4 Prozent.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren Wartezeit: abschlagsfrei, für die Jahrgänge ab 1964 ab 65, für ältere Jahrgänge früher. Die oft zitierte „Rente mit 63“ gilt in dieser Form nur noch für Jahrgänge bis 1952.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50 nach 35 Jahren Wartezeit: zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei, bis zu drei weitere Jahre früher mit Abschlägen.

Welche Wartezeit Sie erfüllen, entscheidet der Versicherungsverlauf – deshalb beginnt die Planung mit einer Kontenklärung.

Stellschrauben

Was Sie noch beeinflussen können

  • Ausgleichszahlungen: Ab 50 können Sie die Abschläge einer geplanten vorzeitigen Rente ganz oder teilweise durch Sonderzahlungen ausgleichen – steuerlich begünstigt, auch aus einer Abfindung.
  • Später gehen: Jeder Monat Aufschub über die Regelaltersgrenze hinaus bringt 0,5 Prozent Zuschlag, zusätzlich erhöhen weitere Beiträge die Rente.
  • Teilrente: Zwischen 10 und 99,99 Prozent der Rente bei reduzierter Arbeit – Abschläge nur auf den bezogenen Teil.
  • Hinzuverdienst: Seit 2023 bei allen Altersrenten unbegrenzt, auch vor der Regelaltersgrenze.
  • Altersteilzeit: Aufstockung des Entgelts um mindestens 20 Prozent und zusätzliche Rentenbeiträge durch den Arbeitgeber – im Block- oder Gleichverteilungsmodell.
  • Abfindung: Ohne Rentenbeiträge, aber teilweise rentensteigernd einsetzbar; Wechselwirkungen mit Arbeitslosengeld und Steuer beachten.
  • Krankenversicherung und Steuer: Beitragspflicht auf Betriebsrenten, Krankenversicherung der Rentner und der mit jedem Jahrgang steigende steuerpflichtige Rentenanteil gehören in jede Rechnung.
Unterlagen

Welche Unterlagen ich brauche

Rentenauskunft

Die ausführliche Auskunft mit Rentenanwartschaft und Hochrechnung – auf Antrag jederzeit erhältlich, ab 55 automatisch.

Versicherungsverlauf

Für die Wartezeiten und die Frage, welche Altersrente Ihnen überhaupt offensteht.

Angebote des Arbeitgebers

Altersteilzeitvertrag, Aufhebungsvertrag, Abfindungsangebot, betriebliche Altersversorgung.

Auskunft über Ausgleichszahlungen

Die besondere Rentenauskunft nach § 109 SGB VI, die den Betrag für den Ausgleich von Abschlägen nennt.

Hochrechnung

Zahlen statt Bauchgefühl

Für jeden möglichen Rentenbeginn ermittle ich Ihre Rentenanwartschaft – mit Abschlägen, mit und ohne Ausgleichszahlung, mit Teilrente oder Altersteilzeit. Daraus entsteht eine Amortisationsrechnung: Sie zeigt, ab welchem Alter ein späterer Rentenbeginn die zunächst verlorenen Rentenmonate wieder eingeholt hat, und was Ausgleichszahlungen im Vergleich zu anderen Anlagen bringen.

Berücksichtigt werden dabei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die Besteuerung der Rente, Betriebsrenten und die Hinterbliebenenversorgung. Das Ergebnis ist kein Produktvorschlag, sondern eine neutrale Entscheidungsgrundlage – Sie entscheiden, welche Variante zu Ihrem Leben passt.

Ablauf

So läuft die Planung ab

01

Bestandsaufnahme

Rentenauskunft, Versicherungsverlauf, Arbeitgeberangebote und Ihre persönlichen Ziele: Wann möchten Sie aufhören, womit rechnen Sie?

02

Kontenklärung

Fehlende Zeiten werden nachgetragen – sie entscheiden über Wartezeiten und Rentenhöhe.

03

Varianten und Hochrechnung

Alle realistischen Rentenbeginne werden durchgerechnet, mit Amortisation, Steuern und Krankenversicherung.

04

Entscheidung und Umsetzung

Sie erhalten eine klare Empfehlung. Auf Wunsch begleite ich Rentenantrag, Ausgleichszahlung oder die Verhandlung mit dem Arbeitgeber.

Kosten: nach Honorarvereinbarung. Beratungshonorare sind in der Regel steuerlich absetzbar. Mehr zur Vergütung

Häufige Fragen

Fragen zum Renteneintritt

Nur mit 45 Jahren Wartezeit – und auch dann nicht mehr mit 63: Die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt schrittweise und liegt für die Jahrgänge ab 1964 bei 65. Mit 35 Jahren Wartezeit ist ein Beginn ab 63 möglich, aber mit Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat vor der Regelaltersgrenze. Welcher Weg für Sie offen ist, zeigt der Versicherungsverlauf.

Der Abschlag ist dauerhaft: 0,3 Prozent je Monat, bei vier Jahren 14,4 Prozent – für die gesamte Rentenlaufzeit und auch bei einer späteren Hinterbliebenenrente. Dazu kommen die fehlenden Beiträge der nicht mehr gearbeiteten Jahre. Dem stehen die zusätzlich bezogenen Rentenmonate gegenüber. Ob sich das rechnet, hängt von Ihrer Rentenhöhe, der Lebenserwartung und Ihren Alternativen ab – deshalb die Hochrechnung.

Häufig ja, vor allem wenn Sie die Zahlung aus einer Abfindung leisten oder steuerlich hoch belastet sind: Die Beiträge sind als Vorsorgeaufwand absetzbar, die spätere Rente wird nur anteilig besteuert und jährlich angepasst. Entscheidend ist der Vergleich mit anderen Anlagen und Ihre Lebenserwartung. Die Rentenversicherung nennt Ihnen auf Antrag den genauen Betrag – ich bewerte, ob er sich lohnt.

Nein. Seit 2023 dürfen Sie neben jeder Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, auch vor der Regelaltersgrenze. Zu beachten sind der Arbeitsvertrag – viele enthalten eine Altersgrenzenregelung – und die Frage, ob weiter Beiträge gezahlt werden, die die Rente nochmals erhöhen. Wer die Rente erst später beantragt, erhält zudem 0,5 Prozent Zuschlag je Monat Aufschub.

Weitere Leistungen: Kontenklärung · Rückkehr von der PKV in die GKV · Rentenbescheid prüfen

Terminvereinbarung

Lassen Sie Ihren Renteneintritt durchrechnen.

Bringen Sie Rentenauskunft und Versicherungsverlauf mit – im Erstgespräch sehen wir, welche Varianten für Sie in Frage kommen.