Rentenauskunft
Die ausführliche Auskunft mit Rentenanwartschaft und Hochrechnung – auf Antrag jederzeit erhältlich, ab 55 automatisch.
Wann können Sie in Rente gehen, was kostet ein früher Beginn, und welche Stellschrauben gibt es noch? Ich rechne Ihre Rentenanwartschaft für jeden denkbaren Rentenbeginn hoch und zeige mit einer Amortisationsrechnung, welche Variante sich für Sie finanziell und persönlich lohnt.
Die Regelaltersrente beginnt für die Jahrgänge ab 1964 mit 67, für ältere Jahrgänge entsprechend früher. Vorher sind drei Wege möglich:
Welche Wartezeit Sie erfüllen, entscheidet der Versicherungsverlauf – deshalb beginnt die Planung mit einer Kontenklärung.
Die ausführliche Auskunft mit Rentenanwartschaft und Hochrechnung – auf Antrag jederzeit erhältlich, ab 55 automatisch.
Für die Wartezeiten und die Frage, welche Altersrente Ihnen überhaupt offensteht.
Altersteilzeitvertrag, Aufhebungsvertrag, Abfindungsangebot, betriebliche Altersversorgung.
Die besondere Rentenauskunft nach § 109 SGB VI, die den Betrag für den Ausgleich von Abschlägen nennt.
Für jeden möglichen Rentenbeginn ermittle ich Ihre Rentenanwartschaft – mit Abschlägen, mit und ohne Ausgleichszahlung, mit Teilrente oder Altersteilzeit. Daraus entsteht eine Amortisationsrechnung: Sie zeigt, ab welchem Alter ein späterer Rentenbeginn die zunächst verlorenen Rentenmonate wieder eingeholt hat, und was Ausgleichszahlungen im Vergleich zu anderen Anlagen bringen.
Berücksichtigt werden dabei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die Besteuerung der Rente, Betriebsrenten und die Hinterbliebenenversorgung. Das Ergebnis ist kein Produktvorschlag, sondern eine neutrale Entscheidungsgrundlage – Sie entscheiden, welche Variante zu Ihrem Leben passt.
Rentenauskunft, Versicherungsverlauf, Arbeitgeberangebote und Ihre persönlichen Ziele: Wann möchten Sie aufhören, womit rechnen Sie?
Fehlende Zeiten werden nachgetragen – sie entscheiden über Wartezeiten und Rentenhöhe.
Alle realistischen Rentenbeginne werden durchgerechnet, mit Amortisation, Steuern und Krankenversicherung.
Sie erhalten eine klare Empfehlung. Auf Wunsch begleite ich Rentenantrag, Ausgleichszahlung oder die Verhandlung mit dem Arbeitgeber.
Kosten: nach Honorarvereinbarung. Beratungshonorare sind in der Regel steuerlich absetzbar. Mehr zur Vergütung
Weitere Leistungen: Kontenklärung · Rückkehr von der PKV in die GKV · Rentenbescheid prüfen
Bringen Sie Rentenauskunft und Versicherungsverlauf mit – im Erstgespräch sehen wir, welche Varianten für Sie in Frage kommen.