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Versicherungsverlauf

Kontenklärung: Lücken im Versicherungsverlauf schließen

Ihre Rente wird aus dem berechnet, was in Ihrem Versicherungskonto steht – nicht aus dem, was Sie tatsächlich erlebt und gearbeitet haben. Fehlende Monate kosten Rente und können darüber entscheiden, ob Sie früher in Rente gehen dürfen. Ich prüfe Ihr Konto, beschaffe Nachweise und bringe den Versicherungsverlauf in Ordnung.

Grundlagen

Was eine Kontenklärung ist

Mit dem Antrag auf Kontenklärung bitten Sie die Deutsche Rentenversicherung, alle rentenrechtlichen Zeiten Ihres Lebens verbindlich festzustellen. Das Ergebnis ist ein Feststellungsbescheid nach § 149 SGB VI. Zeiten, die darin anerkannt sind, stehen fest – fehlende müssen Sie nachweisen. 

Die Rentenversicherung fordert Versicherte ab etwa 43 Jahren zur Kontenklärung auf. Viele legen den Versicherungsverlauf ungelesen ab. Dabei ist er das wichtigste Dokument für Ihre Rente: Jede Lücke, jede falsche Einordnung wirkt sich später direkt auf Rentenhöhe und Rentenbeginn aus. Und je länger eine Lücke zurückliegt, desto schwerer sind Nachweise zu beschaffen.

Typische Lücken

Welche Zeiten häufig fehlen

  • Kindererziehungszeiten: drei Jahre je Kind (für Geburten vor 1992 bisher zweieinhalb Jahre und ab 2028 ebenfalls drei Jahre) und Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag – oft nicht beantragt.
  • Schule und Studium: Schulzeiten ab dem 17. Geburtstag sowie   Hochschulzeiten als Anrechnungszeiten.
  • Ausbildungs- und Fachschulzeiten wirken sich zudem rentenerhöhend aus.
  • Arbeitslosigkeit: Zeiten des Arbeitslosengeld-1-Bezugs sind  häufig nur als Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ausgewiesen. Dies wirkt sich unmittelbar auf die Wartezeiterfüllung von 45 Jahren aus. 
  • Krankheit und Reha: Krankengeld- und Übergangsgeldzeiten.
  • Pflege von Angehörigen: Die Pflegekasse zahlt Beiträge – wenn die Pflege gemeldet ist.
  • Wehr- und Zivildienst, DDR-Zeiten, Auslandszeiten in EU-Staaten und Abkommensstaaten.
  • Minijobs 
Unterlagen

Welche Nachweise helfen

Versicherungsverlauf

Die aktuelle Aufstellung aller erfassten Zeiten – Ausgangspunkt jeder Kontenklärung.

Schule und Ausbildung

Abschlusszeugnisse, Ausbildungsverträge, Studienbescheinigungen, Exmatrikulation.

Kinder und Pflege

Geburtsurkunden, Nachweise über Erziehung im Haushalt, Bescheide der Pflegekasse.

Behörden und Arbeitgeber

Bescheide der Arbeitsagentur, Krankenkasse, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitszeugnisse, Lohnunterlagen.

Wartezeiten

Warum einzelne Monate über den Rentenbeginn entscheiden

Jede Rentenart setzt eine Mindestversicherungszeit voraus – die Wartezeit:

  • 5 Jahre für die Regelaltersrente und die Erwerbsminderungsrente.
  • 35 Jahre für die Altersrente für langjährig Versicherte (Rentenbeginn ab 63 mit Abschlägen) und für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Hier zählen auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten.
  • 45 Jahre für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Hier zählen nur bestimmte Zeiten, Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn beispielsweise nicht.

Fehlen für eine dieser Grenzen wenige Monate, entscheidet die Kontenklärung darüber, ob Sie früher oder ohne Abschläge in Rente gehen können. Deshalb gehört sie an den Anfang jeder Rentenplanung.

Ablauf

So läuft die Kontenklärung ab

01

Lebenslauf und Konto

Wir gehen Ihren Lebenslauf durch und vergleichen ihn Monat für Monat mit dem Versicherungsverlauf.

02

Nachweise

Ich sage Ihnen, welche Belege gebraucht werden, und helfe bei der Beschaffung – bei Arbeitgebern, Krankenkassen, Archiven oder der Arbeitsagentur.

03

Antrag

Ich stelle den Antrag auf Kontenklärung, führe den Schriftwechsel mit der Rentenversicherung und beantworte Rückfragen.

04

Feststellungsbescheid

Den Bescheid prüfe ich auf Vollständigkeit. Fehlt etwas, lege ich Widerspruch ein.

Kosten: nach Honorarvereinbarung oder RVG. Mehr zur Vergütung

Häufige Fragen

Fragen zur Kontenklärung

Grundsätzlich jederzeit – und spätestens fünf Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn, damit Zeit für Nachweise bleibt. Sinnvolle Anlässe sind die Aufforderung der Rentenversicherung ab 43, ein Jobwechsel, die Geburt eines Kindes oder eine längere Krankheit. Wer vor 63 in Rente möchte, sollte die 35 oder 45 Jahre Wartezeit frühzeitig absichern.

Nicht unbedingt. Viele Zeiten lassen sich über Dritte belegen: Krankenkassen und Arbeitsagentur speichern Daten über lange Zeiträume, Schulen und Hochschulen führen Archive, frühere Arbeitgeber oder deren Rechtsnachfolger können Beschäftigungen bestätigen. Für Beitragszeiten gibt es zudem die Möglichkeit der Glaubhaftmachung, etwa durch Zeugen. Ich weiß, wo sich das Nachfragen lohnt.

Der Feststellungsbescheid legt die rentenrechtlichen Zeiten verbindlich fest, die mehr als sechs Jahre zurückliegen. Gegen ihn können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Danach ist eine Korrektur über den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X möglich. Festgestellte Zeiten werden in jede spätere Rentenberechnung übernommen – Fehler wirken also lange nach.

Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten nach dem 17. Geburtstag werden bis zu acht Jahre als Anrechnungszeiten erfasst. Sie zählen für die Wartezeit von 35 Jahren, erhöhen die Rente aber seit 2009 nur noch bei Fachschulen und berufsvorbereitenden Maßnahmen. Trotzdem sollten sie im Konto stehen: Für den vorzeitigen Rentenbeginn können sie entscheidend sein.

Weitere Leistungen: Rentenbescheid prüfen · Renteneintritt planen · Erwerbsminderungsrente

Terminvereinbarung

Bringen Sie Ihr Rentenkonto in Ordnung.

Je früher Lücken geschlossen werden, desto leichter sind Nachweise zu beschaffen. Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie Ihren Versicherungsverlauf mit.