Versicherungsverlauf
Die aktuelle Aufstellung aller erfassten Zeiten – Ausgangspunkt jeder Kontenklärung.
Ihre Rente wird aus dem berechnet, was in Ihrem Versicherungskonto steht – nicht aus dem, was Sie tatsächlich erlebt und gearbeitet haben. Fehlende Monate kosten Rente und können darüber entscheiden, ob Sie früher in Rente gehen dürfen. Ich prüfe Ihr Konto, beschaffe Nachweise und bringe den Versicherungsverlauf in Ordnung.
Mit dem Antrag auf Kontenklärung bitten Sie die Deutsche Rentenversicherung, alle rentenrechtlichen Zeiten Ihres Lebens verbindlich festzustellen. Das Ergebnis ist ein Feststellungsbescheid nach § 149 SGB VI. Zeiten, die darin anerkannt sind, stehen fest – fehlende müssen Sie nachweisen.
Die Rentenversicherung fordert Versicherte ab etwa 43 Jahren zur Kontenklärung auf. Viele legen den Versicherungsverlauf ungelesen ab. Dabei ist er das wichtigste Dokument für Ihre Rente: Jede Lücke, jede falsche Einordnung wirkt sich später direkt auf Rentenhöhe und Rentenbeginn aus. Und je länger eine Lücke zurückliegt, desto schwerer sind Nachweise zu beschaffen.
Die aktuelle Aufstellung aller erfassten Zeiten – Ausgangspunkt jeder Kontenklärung.
Abschlusszeugnisse, Ausbildungsverträge, Studienbescheinigungen, Exmatrikulation.
Geburtsurkunden, Nachweise über Erziehung im Haushalt, Bescheide der Pflegekasse.
Bescheide der Arbeitsagentur, Krankenkasse, Sozialversicherungsnachweise, Arbeitszeugnisse, Lohnunterlagen.
Jede Rentenart setzt eine Mindestversicherungszeit voraus – die Wartezeit:
Fehlen für eine dieser Grenzen wenige Monate, entscheidet die Kontenklärung darüber, ob Sie früher oder ohne Abschläge in Rente gehen können. Deshalb gehört sie an den Anfang jeder Rentenplanung.
Wir gehen Ihren Lebenslauf durch und vergleichen ihn Monat für Monat mit dem Versicherungsverlauf.
Ich sage Ihnen, welche Belege gebraucht werden, und helfe bei der Beschaffung – bei Arbeitgebern, Krankenkassen, Archiven oder der Arbeitsagentur.
Ich stelle den Antrag auf Kontenklärung, führe den Schriftwechsel mit der Rentenversicherung und beantworte Rückfragen.
Den Bescheid prüfe ich auf Vollständigkeit. Fehlt etwas, lege ich Widerspruch ein.
Kosten: nach Honorarvereinbarung oder RVG. Mehr zur Vergütung
Weitere Leistungen: Rentenbescheid prüfen · Renteneintritt planen · Erwerbsminderungsrente
Je früher Lücken geschlossen werden, desto leichter sind Nachweise zu beschaffen. Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie Ihren Versicherungsverlauf mit.