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Was ich für Sie tue

Leistungen meiner Rentenberatung in Hannover

Eine detaillierte Übersicht meiner Dienstleistungen – von der Prüfung Ihres Rentenbescheids bis zur strategischen Planung Ihres Renteneintritts.

Klassische Beratungsinhalte

Prüfen, durchsetzen, gestalten.

Kontenklärung und Antragstellung

Oft sind Versicherungsverläufe lückenhaft. Manchmal fehlen Kindererziehungszeiten oder Ausbildungszeiten, oft werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs als Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe festgestellt. Die Folgen sind einschneidend, sowohl hinsichtlich der Rentenhöhe als auch im Hinblick auf die zeitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Rente mit 63. Ich helfe Ihnen bei der Feststellung aller! nachweisbaren rentenrechtlichen Zeiten unterstütze Sie bei der Antragstellung und der Beschaffung von Unterlagen.

Ausführlich: Kontenklärung

Prüfung von Rentenbescheiden & Rentenauskünften

Die Rentenversicherungsträger werden vom Bundesversicherungsamt (BVA) regelmäßig überprüft. Eine solche Prüfung ergab, dass Rentenbescheide und Rentenauskünfte oft fehler- oder lückenhaft sind und Versicherte eine zu geringe Rente erhalten. Hier begebe ich mich auf intensive Fehlersuche und decke Lücken und Fehler unter Verwendung spezieller Software auf – auch dann, wenn die Widerspruchsfrist im Falle eines ergangenen Rentenbescheides längst abgelaufen ist.

Ausführlich: Rentenbescheid prüfen lassen

Rückkehr von der PKV in die GKV

Oft ist es eine enorme finanzielle Herausforderung, im Alter die Beiträge zur privaten Krankenversicherung aufbringen zu können. Eine Rückkehr ist mit vielerlei Hindernissen verbunden: die Altersgrenze von 55 Jahren, die Pflichtversicherungsgrenze bei Arbeitnehmern, die Sonderstellung Selbstständiger. In allen Varianten gibt es jedoch Gestaltungsmöglichkeiten – auch jenseits der 55 oder bereits als Rentner. Manche Lösungen brauchen Vorlauf, weshalb man die Option zeitnah angehen sollte.

Ausführlich: Rückkehr in die GKV

Erwerbsminderung, Unfall & Hinterbliebene

Unterstützung bei der Durchsetzung von Erwerbsminderungsrenten, Unfallrenten, Witwen- und Waisenrenten, bei Rehabilitationen sowie bei der Feststellung oder Aufrechterhaltung der Schwerbehinderteneigenschaft.

Ausführlich: Erwerbsminderungsrente  · Hinterbliebenenrente

Zusatzversorgungsrenten

Überprüfung von Zusatzversorgungsrenten – betriebliche Altersversorgung sowie Intelligenzrenten (DDR).

Strategische Rentenberatung

Den optimalen Renteneintritt gestalten.

Sie stehen noch mitten im Berufsleben, der mögliche Rentenbeginn steht aber in einigen Jahren bevor? Es gibt unzählige Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer Altersrente. Vielleicht beschäftigen Sie folgende Fragen:

Ich erläutere Ihnen die langfristigen finanziellen Konsequenzen einer vorzeitigen, abschlagsbehafteten Inanspruchnahme.

Eine Teilrente ist zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente möglich und lässt sich mit einer reduzierten Beschäftigung kombinieren. Der Vorteil: Abschläge fallen nur auf den tatsächlich in Anspruch genommenen Teil an, und die weiter gezahlten Beiträge erhöhen Ihre spätere Vollrente. Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, sodass der gleitende Übergang deutlich flexibler geworden ist. Ob das Modell für Sie vorteilhaft ist, hängt von Ihrem Einkommen, der Besteuerung und Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung ab. Ich stelle Ihnen die Varianten gegenüber.

Ungekürzt vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen können Sie nur, wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren erfüllen oder bei anerkannter Schwerbehinderung ab dem für Ihren Jahrgang maßgeblichen Alter. In allen anderen Fällen ist ein vorzeitiger Bezug mit Abschlägen verbunden. Was das Flexirentengesetz tatsächlich gebracht hat: Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Sie neben jeder Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, auch vor der Regelaltersgrenze. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und die Rente aufschiebt, erhält zudem einen Zuschlag von 0,5 Prozent je Monat. Ich zeige Ihnen, welche Kombination für Sie am meisten bringt.

Zeiten mit Arbeitslosengeld I oder Krankengeld sind in der Regel Pflichtbeitragszeiten: Der Leistungsträger zahlt Beiträge auf 80 Prozent Ihres vorherigen Bruttoentgelts, sodass diese Zeiten für Wartezeiten zählen und Rentenanwartschaften bringen. Beim Bürgergeld werden seit 2011 keine Rentenbeiträge mehr gezahlt; die Zeit kann aber als Anrechnungszeit Lücken schließen. Übergangsgeld während einer Rehabilitation wirkt ähnlich wie Krankengeld. Entscheidend ist, dass diese Zeiten im Versicherungsverlauf richtig erfasst sind. Ich prüfe Ihre Ansprüche, deren Dauer und die Auswirkung auf Wartezeiten und Rentenhöhe.

Eine Abfindung ist kein Arbeitsentgelt im Sinne der Rentenversicherung: Auf sie werden keine Rentenbeiträge gezahlt, sie erhöht Ihre Rente also nicht und mindert sie auch nicht. Beim Arbeitslosengeld ist es komplizierter: Endet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht der Anspruch zeitweise, und bei einem Aufhebungsvertrag droht zusätzlich eine Sperrzeit. Interessant ist die Frage, ob Sie einen Teil der Abfindung rentensteigernd einsetzen: Ausgleichszahlungen für Abschläge oder freiwillige Beiträge sind möglich und können steuerlich günstig sein. Ich rechne Ihnen die Wirkung konkret vor.

Ich bewerte das Angebot anhand Ihrer persönlichen und finanziellen Situation.

Zur Wartezeit von 35 Jahren zählen nicht nur Beitragszeiten, sondern auch Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten, Anrechnungszeiten wie Schule ab dem 17. Lebensjahr, Studium, Krankheit oder Arbeitslosigkeit sowie Zeiten mit Minijob und eigenen Beiträgen. Häufig fehlen Monate nur deshalb, weil Zeiten im Versicherungskonto nicht erfasst sind – dann hilft eine Kontenklärung. Echte Lücken lassen sich teilweise schließen: Für Ausbildungszeiten ist eine Nachzahlung bis zum 45. Lebensjahr möglich, und wer nicht versicherungspflichtig ist, kann freiwillige Beiträge zahlen. Ich prüfe Ihr Konto und zeige, welcher Weg für Sie offen ist.

Zwei Wege stehen offen: Ausgleichszahlungen, mit denen Sie ab dem 50. Lebensjahr die Abschläge einer geplanten vorzeitigen Rente ganz oder teilweise ausgleichen, und freiwillige Beiträge, wenn Sie nicht versicherungspflichtig sind, etwa als Selbstständige oder nach dem Berufsleben. Ob sich das rechnet, hängt von Ihrer Lebenserwartung, dem Beitragssatz, der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge und der späteren Besteuerung der Rente ab. Oft ist die gesetzliche Rente mit ihren jährlichen Anpassungen dabei konkurrenzfähig. Ich berechne Ihre künftige Rentenhöhe mit und ohne Einzahlung und beurteile, ob sich das für Sie lohnt.

Bei all diesen Fragen biete ich Ihnen meine Beratung an. Mittels Hochrechnungen ermittle ich Ihre Rentenanwartschaften für jeden gewünschten Renteneintrittstermin und gestalte anhand von Amortisationsrechnungen den optimalen Renteneintritt.

Ausführlich: Renteneintritt planen · Witwen- und Hinterbliebenenrente

Terminvereinbarung

Lassen Sie Ihren Fall prüfen.

Viele Bescheide sind fehlerhaft, viele Gestaltungsspielräume bleiben ungenutzt. Vereinbaren Sie einen Termin – wir sehen uns Ihre Unterlagen gemeinsam an.